Aufgabe der Nachhaltigkeitskoordinatoren

Wird die Förderung „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ angestrebt, so ist das QNG-Siegel obligatorisch. NaWoh V 3.1 bietet eine geeignete Grundlage für die Nachweisführung. Dabei reicht ein Nachhaltigkeitskoordinator alle erforderlichen Nachweise für die entsprechende Zertifizierung ein.

Die Erfüllung der Anforderungen wird über eine Dokumentation belegt. Diese fertigt ein Nachhaltigkeitskoordinator. Für die Arbeit als Nachhaltigkeitskoordinator sind gegenüber NaWoh keine Nachweise erforderlich, da Koordinatoren eigenverantwortlich gegenüber dem Bauherrn auftreten. Zur Einarbeitung stellt NaWoh eine Checkliste bereit. Der Nachhaltigkeitskoordinator ist im Planungs- und Bauprozess für die erfolgreiche Zertifizierung verantwortlich. Er stellt die notwendigen Unterlagen zusammen und übergibt sie schlussendlich dem Konformitätsprüfer.

Auf unserer Homepage finden sich unter Downloads wichtige Informationen zu dem NaWoh-System und auch einen Leitfaden mit allgemeinen Erläuterungen, Hinweisen und Empfehlungen sowie Informationsblättern (Kriterien- / Checklistenblatt) zu jedem Kriterium. Diese enthält im wesentlichen Auskunft über die möglichen Beteiligten, die notwendigen Nachweisdokumente, die Handlungszeiträume in Anlehnung an die HOAI sowie Vorschläge für Vertragspassagen zur Erbringung der Nachweisdokumente in Abhängigkeit mit den gesetzten Zielen zum Kriterium.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Anforderungen des QNG.