Muster "Zertifizierungsantrag"
Muster Zertifizierungsantrag.pdf
Zertifizierungsordnung (gültig bis 31.12.2020)
Zertifizierungsordnung (gültig ab 01.01.2021)
Die Zertifizierungskosten werden ab 01.01.2021 angepasst. Neu ist ein Inflationsausgleich von mindestens 8 %, eine etwas stärkere Erhöhung der Zertifizierungskosten mit steigender Projektgröße bei weiterhin deutlichem Absinken des Anteils von Zertifizierungskosten an den Baukosten und eine Differenzierung in Mitglieder und Nichtmitglieder von Vereinsmitgliedern. Die neuen Beträge gelten ab 01.01.2021.
Vollständigkeitserklärung
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Schematische Darstellung der an einer Zertifizierung Beteiligten und des Ablaufs einer Zertifizierung
Nachhaltigkeitskoordinator
Für den Nachhaltigkeitskoordinator bestehen seitens NaWoh keine spezifische Anforderungen. Der Nachhaltigkeitskoordinator kann eine geschulte Person aus dem Unternehmen oder aber auch ein Planer sein, der für den Bauherrn arbeitet. Er muss für den Bauherrn die Einhaltung der NaWoh-Systematik organisieren, die nötigen Unterlagen einfordern bzw. selbst erstellen und, sofern eine Zertifizierung angestrebt ist, die Unterlagen zertifizierungsreif zusammenstellen.Liste der Nachhaltigkeitskoordinatoren (Stand November 2020)
Konformitätsprüfer
Bewerbungen als Konformitätsprüfer sind formlos per E-Mail an den Verein zu schicken. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des § 4 Absatz II der Zertifizierungsordnung.Liste der Konformitätsprüfer (Dezember 2020)