Zertifizierung

Muster NaWoh/QNG - pre-Check

Sollte der Antrag nach dem 1.1.2023 eingegangen sein, sind Projekte entlang den Anforderungen des QNG-Siegels WG23 und nicht mehr WN-21 zu bearbeiten. Die Änderungen betreffen insbesondere die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus, die jetzt - anders als in unserem noch nicht aktualisierten Pre-Check Formular - für QNG-PLUS nur noch maximal 24 kg CO2 Äqu./m² a betragen dürfen, nicht mehr 28. Bitte berücksichtigen Sie dies frühzeitig im Pre-Check und bei der weiteren Projektbearbeitung.

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Muster Zertifizierungsantrag NaWoh

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Muster Zertifizierungsantrag NaWoh/QNG

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Zertifizierungsordnung (gültig ab 01.01.2023)

Änderungen in § 9

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Ältere Zertifizierungsordnungen

Zertifizierungsordnung (gültig ab 01.10.2022)

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Zertifizierungsordnung (gültig ab 01.09.2022)

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Zertifizierungsordnung (gültig ab 15.11.2021)

Auf Grund der vielen Anfragen zu Mikroapartments und dem Missverhältnis zwischen Anzahl und zusätzlichem Aufwand im Vergleich zu klassischen Wohnungen haben wir hier eine Kostenanpassung vorgesehen. Weiterhin haben wir notwendige Anpassungen aufgrund von Anforderungen aus dem Akkreditierungsprozess bei der DAkkS vorgenommen

Zertifizierungsordnung (gültig bis 31.12.2020)

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Vollständigkeitserklärung

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Schematische Darstellung der an einer Zertifizierung Beteiligten und des Ablaufs einer Zertifizierung

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Nachhaltigkeitskoordinator

Für den Nachhaltigkeitskoordinator bestehen seitens NaWoh keine spezifische Anforderungen. Der Nachhaltigkeitskoordinator kann eine geschulte Person aus dem Unternehmen oder aber auch ein Planer sein, der für den Bauherrn arbeitet. Er muss für den Bauherrn die Einhaltung der NaWoh-Systematik organisieren, die nötigen Unterlagen einfordern bzw. selbst erstellen und, sofern eine Zertifizierung angestrebt ist, die Unterlagen zertifizierungsreif zusammenstellen. In der nachfolgenden Liste sind zur Information Nachhaltigkeitskoordinatoren aufgeführt, die bereits NaWoh-Projekte begleitet und erfolgreich zur Zertifizierung geführt haben.

pdfListe der Nachhaltigkeitskoordinatoren (Stand November 2022)

Konformitätsprüfer

Bewerbungen als Konformitätsprüfer sind formlos per E-Mail an den Verein zu schicken. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des § 4 Absatz II der Zertifizierungsordnung.

pdfListe der Konformitätsprüfer (November 2022)

Erläuterung zum Planungszertifikat (§§ 6 und 9 Zertifizierungsordnung)

pdfErläuterung zum Planungszertifikat